NEUE RICHTLINIE FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON ZUSCHÜSSEN FÜR LIZENZIERTE ÜBUNGSLEITER/INNEN UND TRAINER/INNEN BEI VEREINEN
Detaillierte Informationen zur neuen Richtlinie für die Bereitstellung von Zuschüssen für lizenzierte Übungsleiter/innen und Trainer/innen (ÜL/T) bei Vereinen ab 01.01.2020.
Bitte nehmen Sie sich jetzt Zeit, um die Informationen und Anhänge zur neuen Richtlinie zu lesen und leiten Sie diese in jedem Fall an die zuständige Person in ihrem Verein weiter.
Als nächster zu erledigender Schritt steht jetzt die Beantragung neuer Zugangsberechtigungen durch die Vereine und die anschließende Erfassung der Zugangsberechtigungen durch den KSB an. Neue Zugangsberechtigungen werden nur von dem/der Verantwortliche/n im Verein benötigt, welche/r sich zukünftig um die Bearbeitung und die Bezuschussung der ÜL/T im LSB-Intranet kümmern wird.
Im beigefügten Anschreiben finden Sie alle relevanten Hinweise mit Bezug auf die Zugangsberechtigungen, die bis spätestens zum 31.01.2020 über den jeweiligen KSB zu beantragen sind. Zugangsberechtigungen von Personen, welche nur für die Bearbeitung der persönlichen Daten und die Eingabe der Bestandserhebung verantwortlich sind, können ihre Zugangsberechtigung weiter nutzen.
Die Anleitung zur Vorgehensweise finden Sie hier.
Das LSB-Intranet wird bis zum 15.03.20 technisch für Sie als Nutzer aufbereitet. Wir stehen Ihnen natürlich gern bei weiteren Rückfragen zur Verfügung. Sollte sich ein erhöhter Beratungs- und Informationsbedarf bei uns einstellen, werden wir noch Schulungstermine anbieten.
Infos vorab: Das 4. Quartal 2019 wird selbstverständlich nach der aktuellen Richtlinie abgewickelt. Hierzu reichen Sie uns wie gewohnt (allerdings letztmals) den Verwendungsnachweis mit den Übungsleitern bis zum 15.01.2020 ein.